Für die Ausstellung des Vaterschaftsanerkenntnisses muss der Vater persönlich bei einer zuständigen Behörde (Standesamt; Kinder- und Jugendhilfeträger: BH, Magistrat in Statuarstädten bzw. MA 11 in Wien; Gericht; Notarin/Notar) erscheinen, die Vaterschaft erklären und die Urkunde unterschreiben.